Überstunden bei Kurzarbeit: Ist das erlaubt?

Überstunden bei Kurzarbeit sind grundsätzlich nicht verboten, aber sie können die Kurzarbeitsgeldansprüche gefährden. Wer in Kurzarbeit ist und trotzdem Vollzeit oder mehr arbeitet, riskiert, dass die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld zurückfordert. Entscheidend ist, ob der Arbeitsausfall tatsächlich vorliegt und korrekt gemeldet wird.

Was Kurzarbeit rechtlich bedeutet

Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Reduzierung der betrieblichen Arbeitszeit mit dem Ziel, Entlassungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit an, und betroffene Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung für die ausgefallenen Stunden. Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent.

Wichtig zu verstehen: Kurzarbeit ist keine Pausenzeit. Der Arbeitsvertrag läuft weiter. Nur die vereinbarte Arbeitszeit wird vorübergehend reduziert.

Überstunden während Kurzarbeit: Das Kernproblem

Leisten Beschäftigte in einem Kurzarbeitsmonat Überstunden, stellt sich die Frage, ob der gemeldete Arbeitsausfall überhaupt glaubwürdig ist. Die Bundesagentur für Arbeit prüft genau: Wenn ein Mitarbeiter laut Meldung nur 50 Prozent seiner regulären Stunden arbeiten sollte, aber am Ende mehr Stunden aufzeichnet als im Normalbetrieb, ist das ein Widerspruch.

In der Praxis zeigt sich, dass viele kleine Teams in genau diese Falle tappen. Ein konkretes Beispiel: Ein Betrieb mit fünf Mitarbeitern beantragt Kurzarbeit für die gesamte Belegschaft. Gleichzeitig läuft ein dringender Kundenauftrag, für den zwei Mitarbeiter an mehreren Abenden extra arbeiten. Die Zeiterfassung weist am Monatsende mehr Stunden aus als vor der Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit wertet das als Hinweis, dass kein echter Arbeitsausfall vorgelegen hat, und fordert das gezahlte Kurzarbeitergeld zurück.

Wann Überstunden in Kurzarbeit erlaubt sein können

Es gibt Situationen, in denen Mehrarbeit und Kurzarbeit nebeneinander bestehen können, ohne dass sofort Rückforderungen drohen:

  • Nicht alle Beschäftigten sind gleich betroffen. Kurzarbeit muss nicht den gesamten Betrieb erfassen. Wenn Abteilung A in Kurzarbeit ist und Abteilung B Überstunden leistet, kann das zulässig sein, sofern die Bereiche klar getrennt sind und die Kurzarbeiter selbst keine Mehrarbeit leisten.
  • Kurzarbeiter leisten keine eigenen Überstunden. Auch wenn die Mitarbeiter innerhalb ihrer reduzierten Stunden bleiben, müssen sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sein.
  • Abbau von Überstundenguthaben. Vorhandenes Arbeitszeitguthaben muss grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden, soweit es nicht nach § 96 Absatz 4 SGB III geschützt ist. Das ist eine häufig übersehene Pflicht.

Zeiterfassung ist in Kurzarbeit keine Nebensache

Erfahrungsgemäß unterschätzen kleine Teams den Dokumentationsaufwand während der Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit kann Abrechnungsunterlagen bis zu vier Jahre nach der Zahlung prüfen. Fehlende oder widersprüchliche Stundenaufzeichnungen sind bei solchen Prüfungen das häufigste Problem.

Bewährt hat sich folgendes Vorgehen: Für jeden Beschäftigten in Kurzarbeit führst du eine separate, tagesaktuelle Stundenaufzeichnung. Du notierst die geleisteten Ist-Stunden, die ursprüngliche Soll-Arbeitszeit und die ausgefallenen Stunden. Viele Zeiterfassungslösungen für kleine Teams bilden genau dieses Drei-Felder-Modell ab und erzeugen am Monatsende einen exportierbaren Nachweis.

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Überstunden kurzarbeitsrechtlich richtig handhaben: Eine Übersicht

Situation Kurzarbeitergeld gefährdet? Empfehlung
Kurzarbeiter leistet Überstunden in der eigenen Abteilung Ja, hohes Risiko Überstunden vermeiden oder Kurzarbeit für diesen Mitarbeiter aussetzen
Andere Abteilung (ohne Kurzarbeit) leistet Überstunden Nein, wenn sauber getrennt Klare Dokumentation der Zuordnung pflegen
Plusstunden aus der Vergangenheit werden abgebaut Nein, das ist Pflicht Abbau vor Kurzarbeitsgeld sicherstellen und dokumentieren
Dringende Einzelaufträge erfordern mehr Stunden Ja, wenn Kurzarbeiter eingesetzt werden Kurzarbeit für betroffene Mitarbeiter in diesem Monat abmelden

Was bei Verstößen passiert

Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Stellt die Bundesagentur für Arbeit fest, dass Kurzarbeitergeld zu Unrecht geflossen ist, fordert sie den zu Unrecht gezahlten Betrag vom Arbeitgeber zurück. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann zusätzlich ein Bußgeld verhängt werden. Kritisch zu sehen ist besonders die Praxis, Überstunden pauschal auf das nächste Monat zu schieben, ohne sie in der laufenden Kurzarbeitsabrechnung zu berücksichtigen: Das ist keine zulässige Lösung.

Wenn du unsicher bist, ob eine konkrete Situation in deinem Betrieb rechtlich sauber ist, lohnt sich der Blick in die aktuellen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit oder das Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist keine Schwäche, sondern vernünftiges Risikomanagement.

Praktisches Fazit für kleine Teams

Kurzarbeit und Überstunden schließen sich nicht automatisch aus, aber sie vertragen sich nur unter genau definierten Bedingungen. Die wichtigste Regel: Wer Kurzarbeitergeld für einen Mitarbeiter beantragt, muss zusätzliche Arbeitsstunden dieses Mitarbeiters korrekt abrechnen und prüfen, ob weiterhin ein unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Alles andere ist dokumentationspflichtig und im Zweifel mit der Bundesagentur für Arbeit abzustimmen. Eine lückenlose Zeiterfassung ist dabei nicht bürokratischer Aufwand, sondern deine wichtigste Absicherung.

Häufige Fragen

Dürfen Mitarbeiter in Kurzarbeit Überstunden machen?

Ausnahmsweise können zusätzliche Arbeitsstunden zulässig sein, sofern sie korrekt abgerechnet werden und die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld weiterhin vorliegen. Mehrarbeit widerspricht dem gemeldeten Arbeitsausfall und kann zur Rückforderung des Kurzarbeitergeldes führen.

Was passiert, wenn ein Kurzarbeiter trotzdem Überstunden macht?

Die Bundesagentur für Arbeit kann das gezahlte Kurzarbeitergeld zurückfordern. Bei Vorsatz droht zusätzlich ein Bußgeld. Der Arbeitgeber haftet für zu Unrecht erhaltene Leistungen.

Müssen Überstunden vor der Kurzarbeit abgebaut werden?

Ja. Angesammeltes Plusstundenguthaben muss grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden, soweit die gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeitszeitguthaben nicht entgegenstehen.

Kann eine Abteilung Überstunden leisten, während eine andere in Kurzarbeit ist?

Ja, das kann zulässig sein, sofern der Arbeitsausfall unvermeidbar bleibt und eine zumutbare Umsetzung der Kurzarbeiter in die ausgelastete Abteilung nicht möglich ist. Die Zuordnung muss sauber dokumentiert sein.

Wie dokumentiere ich Arbeitszeiten korrekt während der Kurzarbeit?

Führe für jeden Kurzarbeiter eine tagesaktuelle Aufzeichnung mit Ist-Stunden, Soll-Stunden und ausgefallenen Stunden. Diese Unterlagen müssen bis zu vier Jahre aufbewahrt werden.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld in Deutschland?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Es wird für die tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden berechnet.

Transparenz-Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generierte Symbolbilder.

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