Überstunden im Minijob: Was ist erlaubt und wie wirkt sich die Verdienstgrenze aus?

Überstunden im Minijob sind grundsätzlich erlaubt, aber sie haben eine direkte Auswirkung auf deinen Verdienst. Wer als Minijobber mehr Stunden arbeitet als vertraglich vereinbart, verdient mehr Geld. Übersteigt dieser Mehrverdienst die seit dem 1. Januar 2026 geltende Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat dauerhaft, verliert der Job seinen Minijob-Status. Das passiert nicht sofort, aber du solltest wissen, wann es kritisch wird.

Was ist ein Minijob und wo liegt die Verdienstgrenze?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Verdienst eine bestimmte monatliche Grenze nicht überschreiten darf. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2025) und einer kalkulierten Wochenarbeitszeit von 10 Stunden ergibt sich die aktuelle Grenze von 556 Euro brutto im Monat.

Wichtig: Diese Grenze gilt als Jahresbetrachtung. Das bedeutet, du darfst bei zwölfmonatiger Beschäftigung regelmäßig höchstens 7.236 Euro im Jahr verdienen, wobei für gelegentliche unvorhersehbare Überschreitungen eine Ausnahme besteht. Einzelne Monate mit höherem Verdienst sind erlaubt, wenn andere Monate entsprechend niedriger liegen.

Wie viele Überstunden sind im Minijob zulässig?

Eine feste Überstunden-Obergrenze gibt es gesetzlich nicht. Entscheidend ist grundsätzlich der voraussichtliche regelmäßige Verdienst; erhebliche künstliche Verdienstschwankungen sind auch bei eingehaltenem Jahresbetrag unzulässig, während gelegentliche unvorhersehbare Überschreitungen erlaubt sein können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Arbeitgeber und Minijobber hier unklar kommunizieren und dadurch ungewollt in die Versicherungspflicht rutschen.

Ein konkretes Beispiel: Du arbeitest vertraglich 8 Stunden pro Woche bei einem Stundenlohn von 13 Euro. Das ergibt rund 450 Euro im Monat. Du hast damit monatlich einen Puffer von etwa 106 Euro, bevor die Grenze erreicht wird. Dieser Puffer entspricht ungefähr 8 zusätzlichen Stunden pro Monat. Mehr Überstunden in einzelnen Monaten sind möglich, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.

Erfahrungsgemäß scheitern viele nicht an der Jahresgrenze selbst, sondern daran, dass Überstunden über mehrere Monate angehäuft werden, ohne dass jemand die Summe im Blick behält.

Was passiert bei dauerhafter Überschreitung der Verdienstgrenze?

Wer die Verdienstgrenze regelmäßig und dauerhaft überschreitet, gilt nicht mehr als Minijobber. Bei einer dauerhaften Erhöhung des regelmäßigen Verdienstes über die Grenze tritt grundsätzlich ab dieser Änderung Sozialversicherungspflicht ein; eine zuvor zutreffende Beurteilung bleibt für die Vergangenheit bestehen. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen.

Kritisch zu sehen ist dabei die Rückwirkung. Die Nachzahlung kann erheblich sein, wenn Überstunden über viele Monate angesammelt wurden, ohne dass jemand gegengesteuert hat. Arbeitgeber tragen hier die Meldepflicht gegenüber der Minijob-Zentrale.

Situation Konsequenz
Einzelner Monat über 556 Euro Zulässig, wenn Jahresdurchschnitt stimmt
Jahresverdienst über 6.672 Euro Sozialversicherungspflicht entsteht
Dauerhaft mehr Stunden als vertraglich Vertragsanpassung empfohlen
Überstunden auf Arbeitszeitkonto gebucht Zufluss erst bei Auszahlung relevant

Arbeitszeitkonto im Minijob: Ein sinnvolles Instrument

Ein Arbeitszeitkonto, also ein Konto, auf dem Plus- und Minusstunden erfasst werden, kann im Minijob ausdrücklich genutzt werden. Die Besonderheit: Überstunden, die auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden, gelten erst dann als Verdienst, wenn sie ausgezahlt oder in Freizeit abgegolten werden. Das gibt Arbeitgebern und Minijobber etwas Flexibilität.

Bewährt hat sich in kleinen Teams folgendes Vorgehen: Überstunden werden monatlich erfasst, aber nur dann ausgezahlt, wenn der Puffer bis zur Verdienstgrenze es zulässt. Andernfalls werden sie als Freizeitausgleich in einem Folgemonat abgebaut. So bleibt der Jahresdurchschnitt im grünen Bereich.

Damit das funktioniert, braucht es eine zuverlässige Stundenerfassung. Wer das manuell über Tabellen macht, verliert schnell den Überblick, besonders wenn mehrere Minijobber im Team beschäftigt sind.

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Praxis-Szenario: Einzelhandel mit saisonalen Spitzen

Ein kleines Einzelhandelsgeschäft beschäftigt eine Minijobberin mit einem Vertrag über 10 Stunden pro Woche bei 13 Euro Stundenlohn. Das sind rund 520 Euro im Monat. Im Dezember entstehen durch das Weihnachtsgeschäft 15 Überstunden. Das würde den Monatsverdienst auf etwa 715 Euro treiben, also weit über die Grenze.

Lösung: 10 der 15 Überstunden werden auf das Arbeitszeitkonto gebucht und im Januar als Freizeitausgleich abgebaut. Nur 5 Stunden werden im Dezember ausgezahlt, was den Monatsverdienst auf etwa 585 Euro hebt. Der Puffer für diesen Monat ist knapp, aber noch im erlaubten Bereich. Der Jahresverdienst bleibt unter 6.672 Euro.

Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Stunden tagesgenau dokumentiert sind und die Auszahlung klar geregelt ist. Ohne saubere Aufzeichnung ist das gegenüber dem Zoll oder der Minijob-Zentrale nicht nachweisbar.

Was Arbeitgeber bei Minijob-Überstunden beachten müssen

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die korrekte Meldung und Abführung von Pauschalbeiträgen. Für Minijobber zahlen Arbeitgeber pauschal rund 31 Prozent an die Minijob-Zentrale. Entstehen Überstunden, die den Minijob-Status gefährden, müssen Arbeitgeber reagieren: entweder den Stundenlohn anpassen, die Stunden kappen oder den Vertrag in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis umwandeln.

Für Einsteiger in der Mitarbeiterplanung empfiehlt sich, von Anfang an einen monatlichen Kontrollpunkt einzuplanen. Einmal im Monat, zehn Minuten: geleistete Stunden summieren, Hochrechnung auf den Jahresverdienst, Ampelstatus grün oder rot. Das klingt aufwendig, ist aber mit einer einfachen Tabelle oder einer Zeiterfassungslösung in wenigen Minuten erledigt.

Mindestlohn gilt auch für Minijobber

Minijobber haben denselben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn wie alle anderen Beschäftigten. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Auch Überstunden müssen mindestens mit diesem Satz vergütet werden. Wer Überstunden anordnet, aber nicht vergütet, verstößt gegen das Mindestlohngesetz, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Das ist ein häufiger Irrtum in kleinen Teams: Weil der Minijob „eh nur pauschal“ abgerechnet wird, glauben manche Arbeitgeber, Überstunden seien inklusive. Das stimmt nicht. Jede geleistete Stunde muss erfasst und vergütet werden.

Häufige Fragen

Darf ein Minijobber Überstunden machen?

Ja, Überstunden im Minijob sind erlaubt. Entscheidend ist, dass der Jahresverdienst die Grenze von 6.672 Euro nicht überschreitet. Einzelne Monate über 556 Euro sind zulässig, wenn der Durchschnitt stimmt.

Wie viele Überstunden sind im Minijob zulässig?

Eine besondere Überstundengrenze für Minijobs gibt es nicht, aber grundsätzlich gelten acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn Stunden bei entsprechendem Ausgleich. Maßgeblich ist der Gesamtverdienst. Der monatliche Puffer hängt vom vereinbarten Lohn ab und variiert je nach Stundenlohn und Vertragsstunden.

Was passiert, wenn ein Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet?

Bei dauerhafter Überschreitung entsteht Sozialversicherungspflicht, rückwirkend. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Beiträge nachzahlen. Die Minijob-Zentrale ist zu informieren.

Kann man Überstunden im Minijob auf einem Arbeitszeitkonto sammeln?

Ja. Ein zulässiges Arbeitszeitkonto setzt ein vereinbartes gleichbleibendes Monatsentgelt voraus; Zeitguthaben müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch bezahlte Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen werden. So lassen sich saisonale Spitzen abpuffern, ohne die Verdienstgrenze zu reißen.

Müssen Überstunden im Minijob bezahlt werden?

Ja. Jede geleistete Stunde muss vergütet werden, mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Unbezahlte Überstunden verstoßen gegen das Mindestlohngesetz.

Wie kann ich als Arbeitgeber Überstunden im Minijob im Blick behalten?

Mit einer monatlichen Stundenkontrolle und einem Arbeitszeitkonto. Eine einfache Zeiterfassungslösung hilft dabei, den Überblick zu behalten und die Jahresgrenze nicht versehentlich zu überschreiten.

Transparenz-Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generierte Symbolbilder.

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