Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale in ihrer heutigen Form: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr – also bis zu 1.260 Euro, die du als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend machen kannst. Klingt simpel, aber viele verschenken diesen Abzug, weil sie ihre Homeoffice-Tage nie gezählt haben oder nicht wissen, wie der Betrag in der Steuererklärung wirkt.
Der Rechner unten übernimmt die Rechnung für dich: Du gibst deine Homeoffice-Tage ein, siehst sofort deinen Pauschalbetrag – und optional eine grobe Schätzung, wie viel Steuern du dadurch tatsächlich sparst. Wichtig: Pauschalbetrag und Steuerersparnis sind zwei verschiedene Dinge. Bei Arbeitnehmern zählt außerdem, ob du mit deinen Werbungskosten überhaupt über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommst. Der Rechner berücksichtigt das.
Darunter findest du alles, was du für die Steuererklärung wissen musst: Voraussetzungen, Eintragung in ELSTER, das Zusammenspiel mit der Entfernungspauschale und weitere absetzbare Homeoffice-Kosten über die Pauschale hinaus.
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So rechnet der Rechner: Formel und Annahmen
Die Berechnung folgt dem Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, für Arbeitnehmer in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG):
- Pauschalbetrag = Homeoffice-Tage × 6 Euro
- Höchstbetrag: 210 Tage × 6 Euro = 1.260 Euro pro Jahr
- Steuerlich wirksamer Betrag (Arbeitnehmer) = der Teil, um den deine Werbungskosten mit Pauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen – abzüglich dessen, was ohne Pauschale schon darüber läge
- Steuerlich wirksamer Betrag (Selbstständige) = voller Pauschalbetrag, weil er den Gewinn direkt mindert
- Geschätzte Steuerersparnis = steuerlich wirksamer Betrag × gewählter Grenzsteuersatz
Ein Beispiel: Du hast 100 Homeoffice-Tage (600 Euro) und sonst 900 Euro Werbungskosten. Zusammen sind das 1.500 Euro. Ohne Pauschale bekämst du ohnehin den Pauschbetrag von 1.230 Euro – wirksam werden also nur 270 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % sparst du rund 68 Euro, nicht 150 Euro.
Die Schätzung ist eine Näherung: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Progressionseffekte bei größeren Beträgen bleiben außen vor. Wer seinen genauen Steuervorteil wissen möchte, nutzt eine Steuersoftware oder einen Steuerberater.
Was ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Pauschale – im Gesetz „Tagespauschale“ – ist ein pauschaler Abzug für Arbeitnehmer und Selbstständige, die von zu Hause arbeiten. Sie wurde 2020 als Corona-Maßnahme eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft und großzügiger geregelt: 6 Euro pro Tag, bis zu 210 Tage, also maximal 1.260 Euro jährlich.
Der entscheidende Vorteil: Du brauchst kein abgeschlossenes Arbeitszimmer. Wer am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, kann die Pauschale trotzdem nutzen.
Ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, kannst du stattdessen mit den tatsächlichen Kosten oder wahlweise mit einer Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Für denselben Zeitraum gibt es dann nicht zusätzlich die Homeoffice-Pauschale.
Amtliche Quellen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale) und Nr. 6b EStG (Arbeitszimmer) sowie das BMF-Schreiben vom 15. August 2023 zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale (abrufbar auf bundesfinanzministerium.de).
Wer kann die Homeoffice-Pauschale absetzen?
Die Pauschale gibt es für jeden Tag, an dem du überwiegend in deiner Wohnung arbeitest und an dem du deine erste Tätigkeitsstätte (zum Beispiel das Büro deines Arbeitgebers) nicht aufsuchst:
- Arbeitnehmer tragen sie als Werbungskosten in der Anlage N ein.
- Selbstständige und Freiberufler setzen sie als Betriebsausgabe an (bei Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR).
- Beamte machen sie wie Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend.
Fährst du morgens ins Büro und arbeitest nachmittags zu Hause weiter, zählt der Tag in der Regel nicht. Auswärtstermine ohne Besuch der ersten Tätigkeitsstätte schaden dagegen nicht, solange du überwiegend zu Hause arbeitest.
Ausnahme: Steht dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – typisch bei Lehrkräften für die Unterrichtsvorbereitung –, zählt jeder Tag, an dem du auch zu Hause arbeitest, selbst wenn du am selben Tag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte tätig bist.
Und die Entfernungspauschale? Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale. Weil ein solcher Tag normalerweise kein Homeoffice-Tag ist, kommen beide Abzüge in der Regel nicht am selben Tag zusammen. Nur wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind beide am selben Tag möglich.
Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen
So trägst du die Pauschale in ELSTER oder einer Steuersoftware ein:
- Arbeitnehmer: Anlage N → Werbungskosten → Bereich „Tagespauschale (bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice)“. Dort gibst du die Anzahl deiner Homeoffice-Tage an; der Betrag ergibt sich daraus.
- Selbstständige: Die Pauschale gehört zu den Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung (bei Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR). Den Gewinn überträgst du anschließend in die Anlage G oder S.
Belege musst du nicht aktiv einreichen, solltest deine Homeoffice-Tage aber auf Nachfrage belegen können. Ein Kalenderexport, Stundenzettel oder eine einfache tabellarische Übersicht reicht in der Regel.
Für Arbeitnehmer lohnt sich der Abzug erst dann spürbar, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Wer kaum andere Werbungskosten hat und nur 50 Homeoffice-Tage (= 300 Euro) aufführt, spart oft nichts, weil der Pauschbetrag ohnehin abgezogen wird.
Homeoffice Kosten absetzen: Was geht über die Pauschale hinaus?
Die Homeoffice-Pauschale deckt die Kosten deiner Wohnung ab – also Miete, Strom, Heizung und Reinigung des Arbeitsplatzes. Daneben gibt es Kosten, die du zusätzlich geltend machen kannst:
| Kostenart | Absetzbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsmittel (Tastatur, Maus, Headset) | ✅ Ja, zusätzlich | Bis 800 € netto (952 € brutto bei 19 % Umsatzsteuer) im Jahr der Anschaffung, teurere über die Nutzungsdauer |
| Laptop / Computer | ✅ Ja, zusätzlich | Nutzungsdauer von einem Jahr, also im Jahr der Anschaffung – im Umfang der beruflichen Nutzung |
| Telefon und Internet | ✅ Anteilig, zusätzlich | Beruflicher Anteil; ohne Einzelnachweis 20 % der Rechnung, höchstens 20 € im Monat |
| Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl) | ✅ Ja, zusätzlich | Als Arbeitsmittel bei beruflicher Nutzung, Grenzen wie oben |
| Miete, Strom, Heizung | ⚠️ Mit der Pauschale abgegolten | Tatsächliche Raumkosten nur beim Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt – dann statt der Pauschale |
Für Arbeitnehmer gilt: Auch diese Kosten zählen zu den Werbungskosten. Trage sie im Rechner bei den übrigen Werbungskosten ein – dann siehst du, ob du über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst.
Homeoffice-Pauschale 2026: Die Eckdaten
Seit der Dauerregelung ab dem Steuerjahr 2023 gelten folgende Eckdaten, auch für 2026:
- 6 Euro pro Homeoffice-Tag (vorher 5 Euro)
- Maximal 210 Tage (vorher 120 Tage) → 1.260 Euro Höchstbetrag
- Kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nötig
- Gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
- Ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz zählen auch Tage mit zusätzlicher Arbeit außer Haus
Für 2026 sind zum aktuellen Stand (November 2026) keine gesetzlichen Änderungen an der Homeoffice-Pauschale bekannt. Verfolge offizielle Meldungen auf bundesfinanzministerium.de, wenn du sichergehen willst.
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Häufige Fragen
Gilt die Homeoffice-Pauschale 2026 auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage × 6 Euro) gilt ebenso wie für Arbeitnehmer. Ein separates häusliches Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.
Was ist besser – die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten?
Das hängt von deiner Wohnsituation ab. Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann die tatsächlichen anteiligen Raumkosten ohne Obergrenze absetzen oder wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen – bei hoher Miete oder großem Zimmer lohnen sich oft die tatsächlichen Kosten. Die Homeoffice-Pauschale ist einfacher, aber auf 1.260 Euro gedeckelt. Ein Steuerberater kann individuell vergleichen.
Kann ich die Homeoffice-Pauschale mit der Entfernungspauschale kombinieren?
Im Jahr ja, am selben Tag in der Regel nicht: Ein Tag, an dem du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, zählt normalerweise nicht als Homeoffice-Tag. Für Bürotage setzt du die Entfernungspauschale an, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind ausnahmsweise beide Abzüge am selben Tag möglich.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?
Arbeitnehmer tragen die Pauschale in der Anlage N unter den Werbungskosten ein, im Bereich „Tagespauschale (bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice)“. Selbstständige erfassen sie bei Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe und übertragen den ermittelten Gewinn in die Anlage G oder S. ELSTER und die gängigen Steuerprogramme führen dich durch die Eingabe.
Muss ich Belege oder Nachweise für die Homeoffice-Pauschale sammeln?
Für die Pauschale selbst brauchst du keine Belege über Raumkosten – du solltest aber darlegen können, dass du an den angegebenen Tagen tatsächlich im Homeoffice gearbeitet hast. Ein einfaches Protokoll (z. B. Kalendereinträge, Arbeitszeitnachweise) reicht in der Regel bei einer Nachfrage des Finanzamts.
Zählt ein halber Tag im Homeoffice als Homeoffice-Tag?
Es kommt darauf an, wo du überwiegend arbeitest und ob du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst. Arbeitest du an einem Tag überwiegend zu Hause und fährst nicht ins Büro, zählt der Tag – auch wenn du zwischendurch einen Auswärtstermin hast. Fährst du morgens ins Büro und arbeitest nachmittags zu Hause, zählt der Tag normalerweise nicht. Ausnahme: Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zählt jeder Tag, an dem du auch zu Hause arbeitest.
Die Redaktion von bueroninja.de beschäftigt sich mit Homeoffice-Steuern, Zeitmanagement und modernen Arbeitsmethoden. Wir werten Gesetze und Verwaltungsanweisungen aus, prüfen Methoden auf ihren Nutzen im Arbeitsalltag und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig in der redaktionellen Bewertung. Mehr über uns