Überstunden bei Krankheit verfallen nicht automatisch. Eine Erkrankung allein führt grundsätzlich nicht zum Abbau deines Zeitguthabens; ein bereits vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wirksam festgelegter Freizeitausgleich kann jedoch auch während der Erkrankung erfüllt werden. Geplante Freizeitausgleichstage können jedoch anders zu bewerten sein. Ob und wie Mehrarbeit angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab: Lag die Erkrankung vor oder nach Beginn des geplanten Ausgleichs? Entscheidend ist grundsätzlich, ob die Freistellung zum Ausgleich des Zeitguthabens bereits vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wirksam festgelegt war, nicht ob der Ausgleichszeitraum schon begonnen hatte.
Zeitguthaben und Krankheit: Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto?
Aufgebaute Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto bleiben bei Krankheit unberührt. Der Grund liegt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG): Während einer Arbeitsunfähigkeit schuldet der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, daher wird auch kein Zeitguthaben abgebaut. Die Stunden, die du vor der Erkrankung angesammelt hast, stehen dir weiterhin zur Verfügung.
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass viele kleine Teams hier unsauber dokumentieren. Wer kein lückenloses Arbeitszeitkonto führt, kann im Streitfall kaum nachweisen, wie viel Guthaben zum Zeitpunkt der Erkrankung vorhanden war. Eine präzise Zeiterfassung schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Praxis-Szenario: In einem kleinen Grafikbüro mit vier Festangestellten hat eine Mitarbeiterin im Oktober 18 Überstunden angesammelt. Sie erkrankt Anfang November für zwei Wochen. Das Arbeitszeitkonto bleibt bei 18 Stunden stehen. Die Entgeltfortzahlung läuft normal weiter. Nach der Rückkehr kann sie die Stunden wie vereinbart als Freizeitausgleich nehmen oder ausbezahlen lassen.
Geplante Überstunden und Krankheit: Was gilt für Mehrarbeit am Krankheitstag?
Geplante Überstunden, die an einem Krankheitstag hätten geleistet werden sollen, werden nicht gutgeschrieben. Dieser Grundsatz ist in der Rechtsprechung gefestigt: Die Entgeltfortzahlung ersetzt nur das Arbeitsentgelt, das ohne die Erkrankung erzielt worden wäre, also die reguläre Arbeitszeit. Mehrarbeitszuschläge oder Überstunden, die hypothetisch angefallen wären, zählen nicht dazu.
Konkret bedeutet das: Wärst du an einem Montag für einen Sonderauftrag eingeplant und hättest dabei planmäßig zwei Stunden Mehrarbeit geleistet, bekommst du diese zwei Stunden weder als Zeitguthaben noch als Zuschlag, wenn du an diesem Tag krank bist. Die Entgeltfortzahlung richtet sich grundsätzlich nach deiner individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, die auch über der vertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit liegen kann.
Kritisch zu sehen ist die Situation, wenn Arbeitgeber Überstunden regelmäßig und vorab fest einplanen. Dann entsteht schnell die Frage, ob diese Mehrarbeit faktisch zur regulären Arbeitszeit geworden ist. Das sollte im Zweifelsfall mit einer Fachkraft für Arbeitsrecht geklärt werden, da hier Einzelfallentscheidungen überwiegen.
Freizeitausgleich und Krankheit: Verfällt der geplante Ausgleichstag?
Ein bereits vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wirksam festgelegter Freizeitausgleich gilt grundsätzlich auch bei Erkrankung als genommen, sofern keine günstigere Regelung besteht. Das Prinzip unterscheidet sich vom Urlaubsrecht: Während nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit die Anrechnung von Urlaubstagen verhindert, besteht beim Freizeitausgleich für Überstunden grundsätzlich kein entsprechender gesetzlicher Schutz.
Voraussetzung ist, dass du die Erkrankung unverzüglich meldest und, je nach betrieblicher Regelung oder Tarifvertrag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst. Der Ausgleichstag bleibt dann erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Bewährt hat sich in kleinen Teams, Freizeitausgleichstage genau wie Urlaubstage zu dokumentieren: Datum der Ankündigung, ursprünglich geplanter Termin, Nachweis der Erkrankung und neuer Termin. So gibt es hinterher keine Unklarheiten im Schichtplan oder bei der Lohnabrechnung.
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Übersicht: Drei häufige Konstellationen im Vergleich
| Situation | Auswirkung auf Zeitguthaben | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Krankheit während regulärer Arbeitszeit | Kein Abbau des Guthabens | Erkrankung melden, AU vorlegen |
| Krankheit an geplantem Überstundentag | Geplante Mehrarbeit wird nicht gutgeschrieben | Erkrankung melden, keine Nachforderung möglich |
| Krankheit an geplantem Freizeitausgleichstag | Ausgleichstag bleibt erhalten | AU vorlegen, neuen Termin vereinbaren |
Praktische Empfehlungen für kleine Teams und Selbstständige
Für kleine Teams ohne eigene Personalabteilung ist klare Dokumentation das wichtigste Werkzeug. Wer Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Freizeitausgleich sauber erfasst, vermeidet die meisten Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
Erfahrungsgemäß scheitern Auseinandersetzungen über Überstunden bei Krankheit nicht am Gesetz, sondern an fehlenden Belegen. Folgende Punkte helfen dabei, auf der sicheren Seite zu stehen:
- Führe ein tagesaktuelles Arbeitszeitkonto, nicht nur eine monatliche Zusammenfassung.
- Halte geplante Freizeitausgleichstage schriftlich fest, bevor die Erkrankung eintritt.
- Lass deine Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Krankheitstag ärztlich feststellen, wenn der Betrieb das verlangt; im gesetzlichen eAU-Verfahren ruft der Arbeitgeber die Daten selbst ab, während außerhalb dieses Verfahrens eine Bescheinigung vorzulegen ist.
- Kläre im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung, wie mit Mehrarbeit bei Krankheit umgegangen wird.
- Prüfe, ob ein bestehender Tarifvertrag abweichende Regelungen enthält. Tarifverträge können sowohl günstigere als auch ungünstigere Regelungen für Arbeitnehmer vorsehen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Einzelfällen lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einer Fachkraft für Arbeitsrecht oder dem zuständigen Betriebsrat.
Häufige Fragen
Verfallen Überstunden, wenn ich krank werde?
Nein. Aufgebautes Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto bleibt bei Krankheit vollständig erhalten. Die Entgeltfortzahlung deckt die reguläre Arbeitszeit ab, baut aber keine Überstunden ab.
Werden geplante Überstunden am Krankheitstag gutgeschrieben?
Nein. Mehrarbeit, die an einem Krankheitstag hätte geleistet werden sollen, wird weder als Zeitguthaben noch als Zuschlag angerechnet. Die Entgeltfortzahlung gilt nur für die vereinbarte Regelarbeitszeit.
Was passiert mit einem Freizeitausgleichstag, wenn ich an diesem Tag krank bin?
Der Freizeitausgleichstag verfällt nicht. Du musst die Erkrankung melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Der Ausgleichstag bleibt erhalten und kann später genommen werden.
Muss ich für einen Freizeitausgleich bei Krankheit ein Attest vorlegen?
Ja, in der Regel schon. Ob ein Ausgleichstag bei Krankheit erhalten bleibt und welcher Nachweis dafür erforderlich ist, hängt von einer entsprechenden günstigeren Regelung ab; eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein sichert den Tag nicht.
Gilt das auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Die Grundsätze gelten auch für Teilzeitkräfte, sofern sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Für Minijobber gelten dieselben Regeln, sobald die Wartezeit von vier Wochen erfüllt ist.
Kann ein Tarifvertrag die Regelungen zu Überstunden bei Krankheit verändern?
Ja. Tarifverträge können vom gesetzlichen Rahmen abweichen und sowohl günstigere als auch ungünstigere Regelungen enthalten. Der geltende Tarifvertrag sollte daher immer zuerst geprüft werden.
Transparenz-Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generierte Symbolbilder.
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