Homeoffice von der Steuer absetzen: Was ist möglich?

Homeoffice von der Steuer absetzen ist möglich – aber der Umfang hängt davon ab, wie du arbeitest. Wer gelegentlich von zu Hause arbeitet, nutzt die Homeoffice-Pauschale. Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, kann mehr absetzen. Und wer selbstständig ist, hat noch andere Spielräume. Hier bekommst du einen klaren Überblick, ohne Fachchinesisch.

Homeoffice-Pauschale: Der einfachste Weg

Die Homeoffice-Pauschale ist der unkomplizierteste Weg für Arbeitnehmer, Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Seit der Vereinfachung gilt: Du kannst für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, einen Betrag von 6 Euro als Werbungskosten abziehen – bis zu einem Jahresmaximum von 1.260 Euro (also 210 Tage).

Das Praktische daran: Du brauchst kein eigenes Arbeitszimmer und musst keine Belege für Miete oder Strom sammeln. Du machst die Pauschale in deiner Steuererklärung geltend, indem du die Anzahl der begünstigten Tage angibst. Ein einfaches Arbeitstagebuch oder ein Kalender genügt als Nachweis.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Angestellte im hybriden Betrieb auf 80–130 reine Homeoffice-Tage pro Jahr kommen. Das ergibt eine absetzbare Summe von 480–780 Euro, was sich bei einem Steuersatz von 30 Prozent auf eine tatsächliche Steuerersparnis von rund 145–235 Euro summiert. Kein riesiger Betrag, aber ohne Aufwand mitgenommen.

Häusliches Arbeitszimmer: Höhere Absetzbarkeit, strengere Regeln

Das häusliche Arbeitszimmer ist ein abgrenzbarer, ausschließlich beruflich genutzter Raum in der privaten Wohnung oder im Haus. Die steuerliche Absetzbarkeit ist hier deutlich höher als bei der Pauschale, aber auch die Anforderungen sind strenger.

Seit 2023 gilt die sogenannte Jahrespauschale von 1.260 Euro für das häusliche Arbeitszimmer, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ kannst du die tatsächlichen anteiligen Kosten absetzen: Miete, Nebenkosten, Abschreibungen auf Einrichtung und anteilige Versicherungen. Dazu teilst du die Quadratmeter des Arbeitszimmers durch die gesamte Wohnfläche und wendest diesen Prozentsatz auf alle Raumkosten an.

Praxis-Szenario: Lena ist freiberufliche Texterin. Ihr Arbeitszimmer misst 12 m² bei einer Gesamtwohnung von 72 m², also 16,7 Prozent. Ihre Kaltmiete beträgt 1.200 Euro monatlich, hinzu kommen 150 Euro Nebenkosten. Anteilig ergibt das rund 225 Euro im Monat oder 2.700 Euro im Jahr, die sie als Betriebsausgaben geltend machen kann. Damit liegt sie weit über der Jahrespauschale und fährt mit dem Einzelnachweis deutlich besser.

Wichtig: Der Raum muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden; eine private Mitbenutzung von weniger als 10 Prozent ist unschädlich. Ein Gästebett in der Ecke reicht, um die Absetzbarkeit zu gefährden. Das Finanzamt prüft das im Zweifelsfall genau.

Arbeitsmittel und Ausstattung absetzen

Unabhängig davon, ob du die Pauschale nutzt oder ein Arbeitszimmer absetzt, kannst du Arbeitsmittel gesondert geltend machen. Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die du überwiegend beruflich nutzt: Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Tastatur, Drucker, Headset oder auch ein ergonomisches Fußstützenmodell.

Arbeitsmittel Netto-Kaufpreis Steuerliche Behandlung
Bürostuhl bis 800 Euro Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Schreibtisch bis 800 Euro Sofortabzug als GWG
Laptop/Computer bis 800 Euro Sofortabzug; über 800 Euro: Abschreibung über 3 Jahre
Externe Festplatte, Maus, Tastatur unter 800 Euro Sofortabzug als GWG
Drucker variabel Sofortabzug oder Abschreibung je nach Preis

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), also selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Arbeitsmittel bis 800 Euro netto, kannst du sofort im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Teurere Anschaffungen verteilst du über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (AfA, kurz für Absetzung für Abnutzung). Für Laptops kannst du seit dem Steuerjahr 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen, auch bei Anschaffungskosten über 800 Euro netto.

Mobiles Arbeiten und gemischte Nutzung

Mobiles Arbeiten, also das Arbeiten vom Küchentisch, Café oder auf Dienstreisen, fällt nicht automatisch unter das häusliche Arbeitszimmer. Hier gilt die Homeoffice-Pauschale, sofern du den Tag vollständig zu Hause gearbeitet hast.

Schwieriger wird es bei gemischter Nutzung: Ein Laptop, den du zu 60 Prozent beruflich und zu 40 Prozent privat nutzt, kannst du anteilig absetzen. Du musst die Aufteilung aber glaubhaft machen können. Erfahrungsgemäß akzeptiert das Finanzamt eine nachvollziehbare Schätzung, wenn sie schlüssig ist. Bei Smartphones und Tablets gilt dasselbe Prinzip.

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Selbstständige und Freiberufler: Mehr Möglichkeiten, mehr Pflichten

Für Selbstständige und Freiberufler gelten dieselben Grundregeln für das Arbeitszimmer, aber die Kosten laufen als Betriebsausgaben, nicht als Werbungskosten. Das senkt den Gewinn und kann dadurch die Einkommensteuer sowie bei gewerbesteuerpflichtigen Betrieben auch die Gewerbesteuer mindern.

Wer als Selbstständiger kein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, aber regelmäßig zu Hause arbeitet, nutzt die Homeoffice-Pauschale ebenfalls. Für Freiberufler, die ausschließlich von zu Hause aus tätig sind, ist das Arbeitszimmer oft der Mittelpunkt der Tätigkeit, was den vollen Kostenabzug ermöglicht.

Bewährt hat sich in der Praxis eine saubere Trennung von privaten und beruflichen Ausgaben schon im laufenden Jahr: Ein separates Geschäftskonto, geordnete Belege und eine klare Nutzungsdokumentation ersparen Stress beim Jahresabschluss.

Was du nicht vergessen solltest: Internetkosten und Telefon

Internetkosten sind absetzbar, wenn du das Internet beruflich nutzt. Wenn erfahrungsgemäß berufliche Telekommunikationskosten anfallen, können ohne Einzelnachweis insgesamt bis zu 20 Prozent der Rechnungsbeträge für Internet und Telefon, höchstens 20 Euro monatlich, als Werbungskosten anerkannt werden, ohne dass du die genaue Aufteilung belegen musst. Wer mehr absetzen will, braucht eine nachvollziehbare Schätzung der beruflichen Nutzung.

Telefonkosten laufen nach demselben Prinzip: Bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten, maximal 20 Euro pro Monat, gelten als beruflicher Anteil, wenn du kein Einzelverbindungsnachweis führst.

Typische Fehler beim Homeoffice absetzen

Häufig passiert folgendes: Arbeitnehmer setzen sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch Arbeitszimmerkosten an. Das geht nicht. Für denselben Zeitraum darfst du nur eine der beiden Optionen nutzen; für unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres können beide infrage kommen. Wer ein anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Raumkosten absetzen, aber nicht beides kombinieren.

Ein weiterer Fehler: Arbeitsmittel werden nicht geltend gemacht, weil die Belege fehlen. Hebe alle Quittungen für berufliche Anschaffungen konsequent auf, am besten digital. Viele Steuerprogramme bieten dafür eine Belegverwaltung direkt in der App.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Der maximale Jahresbetrag liegt bei 1.260 Euro (210 Tage).

Kann ich Homeoffice absetzen, ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben?

Ja. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch ohne abgeschlossenes Arbeitszimmer. Du musst lediglich nachweisen können, an welchen Tagen du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast.

Was darf ich als Arbeitsmittel im Homeoffice von der Steuer absetzen?

Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Drucker, Headset und ähnliches zählen als Arbeitsmittel. Gegenstände bis 800 Euro netto kannst du sofort im Anschaffungsjahr vollständig absetzen.

Kann ich als Selbstständiger das Homeoffice steuerlich absetzen?

Ja. Selbstständige setzen Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgaben ab. Ist das Zimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, sind die anteiligen Raumkosten vollständig absetzbar.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

Nein. Du kannst nur eine der beiden Optionen wählen: entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Arbeitszimmerkosten. Eine Kombination beider ist nicht möglich.

Sind Internetkosten im Homeoffice absetzbar?

Ja. Das Finanzamt erkennt pauschal bis zu 20 Euro pro Monat (240 Euro jährlich) als beruflichen Internetkostenanteil an, ohne detaillierten Nachweis.

Transparenz-Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generierte Symbolbilder.

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