Gerade wurde die sogenannte Corona-Arbeitsschutz-Verordnung nochmal verlängert, und zwar bis zum 30. April 2021. Im Klartext bedeutet das, Arbeitgeber müssen weiterhin Home-Office anbieten, wenn es möglich ist.
Verlängerung bis 30. April 2021
Wer bereits zuhause arbeitet, auf eigenen Wunsch oder gezwungenermaßen, ist von dieser Verlängerung betroffen. Denn die Bundesregierung hat die Unternehmen dazu verpflichtet, weiter Home-Office zu ermöglichen, wo es möglich und abbildbar ist. Im Fachjargon heißt es "soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen".
Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist und die dementsprechend nicht ins Home-Office dürfen.
Die zentralen Punkte der Corona-Arbeitsschutzverordnung
1. Arbeitgeber in der Pflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Home-Office zu nutzen.
2. Gleichwertiger Schutz in Unternehmen
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
3. Minimale Zusammenkünfte
Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren
4. Arbeitsgruppen klein und zeitversetzt
In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
5. Medizinische Masken
Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.
Abschließend heißt es in der Verordnung dann noch:
In vielen Lebensbereichen sind weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen kaum mehr möglich. Daher sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unbedingt notwendig. Dies dient auch dem Schutz der Gesamtbevölkerung sowie derjenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
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FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Tiefer gehende Details und Aspekte findest du in den Fragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung.